Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
Beim Berufsbildungs- und Servicezentrum des Osnabrücker Handwerks wurde eine zentrale Beratungsstelle für die Weiterbildungen in den Kammerbezirken der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland und IHK Osnabrück eingerichtet. Interessierte Unternehmen können sich hier in Fragen der Personalqualifizierung beraten lassen und zusammen mit den Beratern einen Qualifizierungsfahrplan aufstellen.
Der Berater informiert Sie auch über mögliche Förderungen für die von Ihnen angestrebten Qualifizierungen über das Programm "Individuelle Weiterbildungsberatung in Niedersachsen - IWiN" und überprüft mit Ihnen die notwendigen Antragsformulare.
Das Programm IWiN, das von der Europäischen Union im Rahmen des ESF gefördert wird, ermöglicht es Ihnen und Ihrem Betrieb, den neuen Anforderungen des Arbeitsmarktes Und Betriebsalltags durch frühzeitige und richtige Weiterbildung gewachsen zu sein.
Zweck
Mit Mitteln des Landes Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) soll die individuelle Weiterbildung einzelner Beschäftigter in niedersächsischen KMU gefördert und dadurch der Strukturwandel in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) unterstützt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Bewältigung des Stukturwandels beitragen und die sich auf die Vermittlung von
- Fachkompezent oder
- Sozialkompetenz oder
- Methodenkompetenz
beziehen. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die sich auf die reine Vermittlung von Grundkenntnissen (insbesondere im EDV-Bereich) beziehen.
Wer wird gefördert?
Folgender Personenkreis kann eine ESF-geförderte Weiterbildungsmaßnahme beantragen.
- einzelne Beschäftigte in niedersächsischen KMU sowie
- Betriebsinhaber niedersächsischer Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.
Innerhalb eines Kalenderjahres ist die Förderung auf 4000 € pro KMU begrenzt. Die Weiterbildungsmaßnahmen sollen insbesondere der Förderung der Chancengleichheit dienen, sodass ein hoher Frauenanteil angestrebt wird.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung ist ein Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Der Förderzuschuss liegt zwischen 50% und 90% der Seminarkosten. Er ist abhängig davon, ob die Schulungszeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Unternehmen, die die Schulungszeit ihrer Mitarbeiter als Arbeitszeit anerkennen, können bis zu 90% Förderzuschuss erhalten. In den Fällen, in denen die Schulungszeit nicht als Arbeitszeit angerechnt wird, liegt der Förderzuschuss bei 50%.
Unsere Berater rechnen Ihnen gerne die möglichen Förderhöhen für Ihre Qualifikationsvorhaben aus.
Antragstellung
Für die Antragstellung wurden regionale Anlaufstellen eingerichtet, die Ihnen in Fragen der Weiterbildung und ihrer Förderung durch den ESF unterstützend zur Seite stehen.
Kontakt:
Bernd Neumann
Tel: 0541 6929 267
Fax: 0541 6929 736
E-Mail: neumann@bus-gmbh.de
Britta Schickor
Tel: 0541 6929 267
Fax: 0541 6929 736
E-Mail: schickor@bus-gmbh.de
Branka Zivotic
Tel: 0541 6929 267
Fax: 0541 6929 736
E-Mail: zivotic@bus-gmbh.de
Mira Blümke
Tel: 0541 6929 267
Fax: 0541 6929 736
E-Mail: bluemke@bus-gmbh.de
Sarah Karow-Lodter
Tel: 0541 6929 267
Fax: 0541 6929 736
E-Mail: lodter@bus-gmbh.de
Das aktuelle Antragsformular erhalten Sie hier:
iwin-niedersachsen.de/Download
Wichtig:
Es können nur Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, für die Sie sich noch nicht angemeldet haben.Die Antragsstellung muss somit im Vorfeld der Qualifizierungsmaßnahme erfolgen, ebenso die Bewilligung einer Förderung. Erst nach der Antragsphase ist eine Anmeldung für die Qualifizierung beim Weiterbildungsträger möglich. Klicken Sie auf diesen Link zur Darstellung des Antragsverfahrens [7 KB]
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Eine nachträgliche Förderung einer bereits angefangenen oder abgeschlossenen Weiterbildung ist ausgeschlossen, ebenso Doppelförderungen zusammen mit anderen Förderprogrammen.
Laufzeit des Fröderprogramms und Antragsfrist
Anträge können ab sofort für die Förderperiode 2008 - 2013 gestellt werden.
Weitere Hinweise
- Ein Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten durch die regionale Anlaufstelle besteht nicht.
- Zur Abrechnung sind die Rechnungen des Weiterbildungsanbieters im Original sowie eine Kopie der Teilnahmebescheinigung / des Zertifikats der regionalen Anlaufstelle zu übersenden.
- Ein Nachweis über die angefallenen Lohnkosten der geschulten MitarbeiterInnen muss bei Freistellung innerbetrieblich vorhanden sein. Diese Belege müssen jederzeit für eventuelle Prüfungen durch die Europäische Kommision oder den Landesrechnungshof zur Verfügung stehen. Diese und weitere Originalbelege mit Bezug zu diesem Förderprogramm sind nach EU-Recht bis zum 31.12.2023 aufzubewahren.



